Allgemeine Verkaufsbedingungen der Unlimited Spare Parts International Group in Apeldoorn vom 1. Januar 2021. Die Unlimited Spare Parts International Group ist Teil von Unlimited Spare Parts.
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote eines zur Unlimited Spare Parts International Group gehörenden Unternehmens, für alle von diesem abgeschlossenen Verträge (Kaufverträge sowie Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen) und für alle daraus entstehenden Verträge, soweit das Unternehmen als Lieferant oder Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen auftritt.
1.2. Das Unternehmen, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendet, wird als Verkäufer bezeichnet. Die andere Partei wird als Käufer bezeichnet.
1.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Vertrags und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur von Unternehmen angewendet werden, die zur Unlimited Spare Parts International Group gehören
1.5. Änderungen an Verträgen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls bleiben diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen in Kraft.
1.6. Diese Bedingungen gelten, soweit erforderlich, entsprechend auch für alle Verträge oder Vertragsklauseln, die sich auf Wartungs-, Installations- und Reparaturarbeiten im weitesten Sinne des Wortes beziehen, einschließlich der Beaufsichtigung von Personen, die solche Arbeiten ausführen.
1.7 Diese Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der englischen Fassung dieser Geschäftsbedingungen und etwaigen Übersetzungen derselben ist die englische Fassung maßgebend.
2.1 Alle Angebote sind freibleibend. Der Verkäufer hat das Recht, sein Angebot innerhalb von zwei Werktagen zu widerrufen, wenn die Annahme des Angebots beim Verkäufer eingegangen ist.
2.2. Liegt keine vorherige schriftliche Auftragsbestätigung vor, kommt ein Vertrag zustande, sobald der Verkäufer die Lieferanforderung des Käufers ganz oder teilweise erfüllt oder dem Käufer, der die Lieferung angefordert hat, eine Rechnung ausstellt.
2.3. Wenn der Käufer dem Verkäufer Informationen zur Verfügung stellt, darf sich der Verkäufer auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen verlassen und stützt sein Angebot darauf.
2.4. Die im Angebot angegebenen Preise lauten in EURO und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und sonstige Abgaben oder nationale Steuern. Die Preise beinhalten weder die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpackung, Lagerung, Montage und Transport noch die Kosten für Be- und Entladen, Inbetriebnahme und Mitwirkung bei der Erledigung von Zollformalitäten.
2.5. Der Verkäufer haftet nicht für geringfügige Fehler und Abweichungen in den von ihm bereitgestellten Abbildungen, Zeichnungen, Maßen und Gewichten, Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, es sei denn, diese haben schwerwiegende Folgen für die ordnungsgemäße Funktion der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen. Die in den allgemeinen Preislisten oder Werbematerialien des Verkäufers angegebenen Preise und Maße sind unverbindlich und dienen lediglich der Information.
2.6. Mündliche Zusagen sind für den Verkäufer nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden.
2.7. Der Käufer kann aus Ratschlägen und Informationen des Verkäufers, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, keine Rechte ableiten.
2.8. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Verwendung von Ratschlägen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Materialien, Marken, Mustern, Modellen und Ähnlichem beziehen, die vom Käufer oder in dessen Auftrag bereitgestellt wurden. Der Käufer ersetzt dem Verkäufer alle ihm entstandenen Schäden, einschließlich aller Kosten für die Abwehr dieser Ansprüche.
3.1. Alle Informationen, die dem Käufer vom Verkäufer oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellt werden (wie Angebote, Entwürfe, Bilder, Zeichnungen und Know-how), sind unabhängig von ihrer Art und Form vertraulich und dürfen vom Käufer zu keinem anderen Zweck als zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verwendet werden. Die bereitgestellten Informationen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht offengelegt, kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen schuldet der Käufer dem Verkäufer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR pro Verstoß. Diese Vertragsstrafe kann unabhängig von etwaigen Schadensersatzansprüchen nach geltendem Recht geltend gemacht werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen auf erstes Anfordern des Verkäufers innerhalb der vom Verkäufer festgelegten Frist nach dessen Ermessen zurückzugeben oder zu vernichten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR pro Tag zu zahlen. Diese Vertragsstrafe kann unabhängig von etwaigen Schadensersatzansprüchen nach geltendem Recht geltend gemacht werden.
4.1. Der angegebene Liefertermin oder die Lieferfrist dient lediglich als Anhaltspunkt.
4.2. Der Liefertermin oder die Ausführungsfrist beginnt erst, nachdem alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten vereinbart wurden, die vereinbarte (Teil-)Zahlung eingegangen ist und die sonstigen Bedingungen für die Ausführung des Vertrags erfüllt sind.
4.3. Im Falle von:
– Umständen, die dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Festlegung der Lieferzeit oder der Ausführungsfrist nicht bekannt waren, verlängert sich die Lieferzeit oder Ausführungsfrist um den Zeitraum, den der Verkäufer unter Berücksichtigung seiner Pläne unter diesen Umständen zur Erfüllung des Vertrags benötigt
– Mehrarbeit: Die Lieferzeit oder Ausführungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, den der Verkäufer unter Berücksichtigung seiner Pläne unter diesen Umständen benötigt, um die Materialien und Teile zu liefern (oder diese liefern zu lassen) und diese Mehrarbeiten auszuführen;
– einer Aussetzung der Erfüllung der Verpflichtungen durch den Verkäufer; die Lieferfrist oder die Erfüllungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, den der Verkäufer unter Berücksichtigung seiner Planung benötigt, um den Vertrag zu erfüllen, nachdem der Grund für die Aussetzung beseitigt wurde.
4.4. Sofern der Käufer nichts Gegenteiliges nachweisen kann, gilt eine Verlängerung der Lieferfrist oder der Leistungsfrist als notwendig und als Folge einer der in Artikel 4.3(a), (b) und/oder (c) beschriebenen Situationen.
4.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen, die dem Verkäufer infolge eines Lieferverzugs oder während der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Leistungsfrist entstehen, sowie den ihm dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
4.6. Eine Überschreitung des Liefertermins oder der Leistungsfrist berechtigt den Käufer in keinem Fall zu Schadenersatz oder zur Kündigung des Vertrags. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Überschreitung der Lieferfrist oder der Leistungsfrist frei.
5.1. Die Lieferung erfolgt in dem Moment, in dem der Verkäufer die Waren dem Käufer in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt und den Käufer darüber informiert, dass die Waren bereitgestellt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Käufer unter anderem das Risiko in Bezug auf Lagerung, Verladung, Transport und Entladung der Waren.